Kombinationsleistungen

Sofern die jeweilige Sachleistung nur teilweise in Anspruch genommen wird, besteht daneben noch Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld.

Das Pflegegeld wird prozentual in dem Maße gemindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. Beantragt man die Kombinationsleistung, so ist diese Abrechnungsart für sechs Monate binden.

Eine Kombinationsleistung ist auch bei teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse.

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