Leistungen der sozialen Versicherung

Die Pflegeversicherung gibt den pflegenden Personen Unfallversicherungsschutz, zahlt Rentenversicherungsbeiträge und unterstützt die berufliche Wiedereingliederung nach der Pflege. Damit Sie von der Pflegeversicherung als Pflegeperson anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 oder einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" haben
  • Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden
  • Die pflegende Person darf nicht im Pflegeberuf tätig sein
  • Die pflegende Person muss min. 2 Tage für insgesamt 10 Stunden pflegen
  • Die Pflegeleistung muss unentgeltlich erbracht werden, das Pflegegeld darf nur dann entgegengenommen werden, wenn dieses vollständig für die Pflege ausgegeben wird

Rentenversicherung

Die Pflegeversicherung wird aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff künftig für einen deutlich größeren Personenkreis Rentenbeiträge entrichten. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird und in welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Im Ergebnis werden mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge erhalten als bisher.

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird bei den Regelungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen im Bereich der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung berücksichtigt; der Schutz im Bereich der Arbeitslosenversicherung wird gleichzeitig deutlich erweitert. Dabei wird auch hier, wie in der Rentenversicherung, Schutz für Pflegepersonen gewährt, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pflegen.

Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz für pflegende Angehörige besteht für die Zeiten, in denen gepflegt wird, sowie für die Wegezeiten zur Pflege oder nach Hause.

Somit fallen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten (z.B. Infektionskrankheiten, die durch die pflegebedürftige Person verursacht wurden) unten diesen Versicherungsschutz.

Seniorenrecht

Seniorenrecht ist eine Mischung aus Sozialrecht, Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.

Das Erbrecht ein wichtiger Teil. Dazu gehört die Gestaltung des Testaments oder auch steuerrechtliche Überlegungen zu Lebzeiten und im Erbfall.

Ihre Ansprechpartner sind hier unter andrerem Anwälte, Notare oder Betreuungsbehörden um Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen zu erstellen.

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