Leistungen der Tages-/ und Nachtpflege

Falls die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang im häuslichen Bereich sichergestellt werden kann, besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Sachleistungen gewährt. Voraussetzung ist aber, dass die Einrichtung ein Vertragspartner der Pflegekasse ist.

Hier werden Aufwendungen monatlich pauschal gezahlt bis zu:

Pflegegrad 2 =    689 €

Pflegegrad 3 = 1.298 €

Pflegegrad 4 = 1.612 €

Pflegegrad 5 = 1.995 €

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