Was verändert sich 2024?

Erhöhung des Pflegegeldes:

Das Pflegegeld steigt zum 01.01.2024 um 5% an. Sie erhalten die Erhöhung automatisch, wenn Sie bereits Pflegegeld beziehen.

Erhöhung der Pflegesachleistungen:

Die Pflegesachleistungen steigen ebenfalls im Januar 2024 automatisch um 5% an.

Entlastungsbuget:

Das neue Entlastungsbuget soll die Finanzierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege erleichtern. Zukünftig sollen beide Leistungen nur noch aus einem Topf, dem Entlastungsbuget, bezahlt werden. Dies tritt für den Großteil der Pflegebedürftigen jedoch erst 2025 in Kraft. Ab 2024 können bereits junge Pflegebedürftige bis 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 auf ein vorgezogenes Entlastungsbuget von 3.386 € zugreifen.

Pflegeunterstützungsgeld:

Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld künftig jedes Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen. Es ist nicht mehr auf einmalig zehn Arbeitstage je pflegebedürtiger Person beschränkt.

 

 


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